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   VK Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - VK 18/03   

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https://dejure.org/2003,21508
VK Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - VK 18/03 (https://dejure.org/2003,21508)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.10.2003 - VK 18/03 (https://dejure.org/2003,21508)
VK Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Oktober 2003 - VK 18/03 (https://dejure.org/2003,21508)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Angebots von der Vergabe wegen der unzulässigen Verwendung von Nachunternehmern; Voraussetzung einer zulässigen Nachunternehmerangabe; Notwendigkeit der Mitteilung des Umfangs der Nachunternehmerleistung; Fehlen eines Rechtsschutzbedürfnisses wegen nicht ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachverhandlungsverbot: nachträgliche Erklärung über die Nachunternehmerleistungen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antragsbefugnis für § 107 Abs. 2 GWB

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - VK 18/03
    Sie rügte unverzüglich innerhalb der Regelfrist von ein bis drei Tagen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. vom 18.09.2003, 1 Verg. 4/03) mit Telefaxschreiben vom 17. Juli 2003 die Aufhebung des Verfahrens.

    Die Rügeverpflichtung setzt aber voraus, dass der vermeintliche Vergaberechtsverstoß benannt wird und zugleich die Vergabestelle aufgefordert wird, Abhilfe zu schaffen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. vom 18.09.2003, 1 Verg 4/03).

  • OLG Koblenz, 10.04.2003 - 1 Verg 1/03

    Vergabeverfahren: Wiederholte Rügepflicht bei Aufhebung der Ausschreibung und

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - VK 18/03
    Die endgültige Beendigung des Vergabeverfahrens tritt durch die Aufhebung nicht ein (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, 1 Verg. 1/03).

    Wird die unverzügliche Rüge der Neuausschreibung unterlassen und ist der Antragsteller infolgedessen mit einem Nachprüfungsantrag in dem neuen Vergabeverfahren präkludiert, so könnte die Vergabestelle im neuen Verfahren durch eine Zuschlagserteilung vollendete Tatsachen schaffen (s. hierzu weiterführend OLG Koblenz, Beschl. vom 10.04.2003, 1 Verg. 1/03).

  • OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 4/03

    Erklärungswiderspruch zum Umfang des Nachunternehmereinsatzes

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - VK 18/03
    Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen grundsätzlich zum Angebotsausschluss (h.M. vgl. OLG Frankfurt, Beschl. vom 27.06.2003, 11 Verg 4/03; BayObLG, Vergaberecht 2003, S. 76, IBR 2003, S. 95; OLG Thüringen, Vergaberecht 2002, S. 488; OLG Dresden, Beschl. vom 12.06.2002, WVerg. 6/02).

    Die Verschiebung der Leistungsanteile zwischen Haupt- und Nachunternehmer stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die Angebotsgestaltung dar (OLG Frankfurt, Beschl. vom 27.06.2003, 11 Verg 4/03).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - VK 18/03
    Die streitgegenständliche Aufhebung der Ausschreibung kann Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 107 ff. GWB sein (BGH, NZBau 2003, S. 293).
  • BayObLG, 08.11.2002 - Verg 27/02

    Ausschluss eines Bieters wegen Unzulänglichkeit von Erklärungen zum

    Auszug aus VK Rheinland-Pfalz, 10.10.2003 - VK 18/03
    Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen grundsätzlich zum Angebotsausschluss (h.M. vgl. OLG Frankfurt, Beschl. vom 27.06.2003, 11 Verg 4/03; BayObLG, Vergaberecht 2003, S. 76, IBR 2003, S. 95; OLG Thüringen, Vergaberecht 2002, S. 488; OLG Dresden, Beschl. vom 12.06.2002, WVerg. 6/02).
  • VK Thüringen, 15.03.2004 - 360-4002.20-002/04-ABG

    Antragsbefugnis im Vergabeverfahren; Rechtsverletzung wegen Nichtbeachtung von

    Damit fehlt zumindest die von der VST geforderte Angabe über den Umfang der an Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen (welche Ordnungszahlen sind davon betroffen), was zum Ausschluss gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Lit. b i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A führt (siehe VK Rheinland Pfalz VK 18/03).
  • VK Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - VK 5/04

    Nachunternehmer: Zulässigkeit des Verlangens nach Angabe der Leistungen, die an

    Die Angabe der Ordnungsziffer ist grundsätzlich für die eindeutige Bestimmung des Nachunternehmereinsatzes notwendig (vgl. hierzu VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10. Oktober 2003, VK 18/03).
  • VK Rheinland-Pfalz, 01.06.2004 - VK 6/04

    widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz

    Die Angebotsbedingungen gelten gleichermaßen für alle Bieter des Vergabeverfahrens (Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.10.2003, VK 18/03).
  • VK Rheinland-Pfalz, 16.03.2005 - VK 5/05

    Eindeutige Bestimmung des Nachunternehmereinsatzes notwendig!

    Die Angabe der Ordnungsziffer ist grundsätzlich für die eindeutige Bestimmung des Nachunternehmereinsatzes notwendig (vgl. hierzu VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10. Oktober 2003, VK 18/03).
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